Aktuelles

Informationen zur E-Rechnung

Informationen zur E-Rechnung

 

Artikel aus dem Trierer Volksfreund - Stellungnahme A. Lache, HP

Stellungnahme des Heilpraktiker Fachverbandes Rheinland-Pfalz:

 

Am 10. Januar verkündete Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach im Online-Portal Spiegel Plus, Homöopathie und Anthroposophie als Kassenleistung streichen zu wollen. „Leistungen, die keinen medizinisch belegbaren Nutzen haben, dürfen nicht aus Beitragsmitteln finanziert werden“, heißt es in einem Empfehlungspapier des Ministers, das dem Portal Spiegel Plus zuerst vorlag. „Aus diesem Grund werden wir die Möglichkeit der Krankenkassen, in der Satzung auch homöopathische und anthroposophische Leistungen vorzusehen, streichen und damit unnötige Ausgaben der Krankenkassen vermeiden.“ (Bedenke man wieviel Millionen Euro zur Vernichtung abgelaufener Corona-Impfstoffe ausgegeben wurden!!!)  Betroffen von dem Verbot sind davon Millionen von Patienten und Patientinnen, tausende von Ärzten und Ärztinnen – sowie Hersteller und auch Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen.

Denn dieses Verbot ist wieder eine stückweise vorgenommene Amputation geschätzter Therapien. Zudem zeigt die Äußerung des Präsidenten der Landesärztekammer Günther Matheis in Bezug auf Heilpraktikern und Jodeldiplom unschwer die Entgleisung einer sachlich geführten Kritik hin zur emotionalen Entgleisung und zgl. einer Diffamierung eines ganzen Berufsstandes.

 

Aber zurück zum eigentlichen Thema:

 

Interessant ist die Analyse der jährlich erscheinende Studie des Wissenschaftlichen Instituts (Wido) der AOK zum Arzneimittelmarkt. Titel: „Der GKV-Arzneimittelmarkt: Klassifikation, Methodik und Ergebnisse 2023“. Die aktuelle Studie fasst alle Daten des Jahres 2022 zusammen. Sie bietet einen guten Vergleich zwischen Homöopathie und Schulmedizin, einschließlich der Einzel- und Gesamtkosten.

 

Homöopathie:

Das Wissenschaftliche Institut der Krankenkassen (Wido) gibt die Zahl der Verordnungen homöopathischer Arzneimittel mit 200.000 pro Jahr an. Die Ausgaben der GKV für Homöopathika belaufen sich im Jahr 2022 auf 3,6 Millionen Euro, was einem Anteil von 0,3 Prozent am gesamten Arzneimittelmarkt zu Lasten der GKV (52,8 Milliarden Euro netto) entspricht. Den Wert pro Homöopathika-Verordnung beziffert das Wido mit 15,90 Euro.

 

Schulmedizin: 

Für konventionelle Arzneimittel weist der Wido-Bericht einen durchschnittlichen Wert pro Verordnung von 77,20 Euro aus. Dies ist ein Durchschnittspreis über alle Therapiegruppen. Bei vielen chronischen Erkrankungen (ein Spezialgebiet der Homöopathie) liegt der Preis der Schulmedizin noch deutlich höher.

Kosten, wenn die Schulmedizin die Homöopathie ersetzen soll:

Bei 200.000 Verordnungen, die bisher durch Homöopathika abgedeckt wurden, entstünden den Krankenkassen nicht mehr nur Kosten in Höhe von 3,6 Millionen Euro, sondern in Höhe von 15,4 Millionen Euro, als Kosten für die gleiche Anzahl von Verordnungen konventioneller Arzneimittel.

 

Wir wünschen Pluralität. Herausforderungen wie zunehmende Antibiotikaresistenzen und explodierende Arzneimittelkosten und Klinikbudgets können nicht allein mit einer industrie- und technikorientierten Denkweise gelöst werden, wie sie der derzeitige Gesundheitsminister vertritt.

• Medizin und Wissenschaft sind auch in der naturheilkundlichen Medizin untrennbar miteinander verbunden. Dass Homöopathie wirksam ist, zeigen große Studien etwa aus der Versorgungs- und Grundlagenforschung. Auch wurde die Homöopathie in die S3 Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen Patientinnen und Patienten aufgenommen.

Seit Oktober 2023 gibt es eine Übersichts-Homöopathie-Studie mit der Frage, ob alle bisherigen Homöopathie-Studien die wichtigste Frage beantworten können: Lässt sich die Wirkung von Homöopathie wissenschaftlich belegen, ja oder nein?

Ergebnis: Ja, die Wirkung von Homöopathie lässt sich wissenschaftlich auf höchstem Niveau in der Zusammenfassung vieler Studien belegen.
Kurz gesagt bedeutet das: „Homöopathie wirkt signifikant über den Placebo-Effekt hinaus.“ Den Link dazu: https://systematicreviewsjournal.biomedcentral.com/articles/10.1186/s13643-023-02313-2

 

Es geht nicht um entweder- oder, sondern es geht um sowohl- als auch zum Wohle der Patientinnen und Patienten. Denn wer wird mit diesem Verbot bestraft?

Es sind die Patientinnen und Patienten, die sich gesundheitsbewusst in Eigenverantwortlichkeit um Ihre Gesundheit kümmern, z.B. die Eltern , deren Kind beim Zahnen ständig eine Bronchitis bekommt. Da können sich mit der Zeit mehrere Antibiotika Einnahmen für das Kind ansammeln. Das kann wiederum erhöhte Allergiegefährdung für das Kind bedeuten. Mit homöopathischer Behandlung passiert das nicht, weil es das Immunsystem stärkt.

Es sind die Patientinnen und Patienten, die durch chronische Krankheiten mit Homöopathie und anthroposophischen Medikamenten eine Verbesserung erfahren. Wie die Patienten, die schulmedizinisch austherapiert sind.

Es sind die Patientinnen und Patienten, die komplementär zu einer langwierigen allopathischen Behandlung eine Unterstützung erfahren, häufig wird diese dann besser vertragen, und kann effektiver wirken.

Es sind wir, die Heilpraktiker und die Ärzte, die auch bei von der Schulmedizin aufgegebenen Patientinnen und Patienten noch eine Therapiemöglichkeit haben.

Es sind die Pharmafirmen der Naturheilmittel, die bewusst? in Ihrer Existenz bedroht werden und somit könnten viele Medikamente und Arbeitsplätze verloren gehen.

Daher fordern wir von diesem Verbot abzusehen.

 

Astrid Lache, Vorsitzende des Heilpraktiker Fachverbandes Rheinland-Pfalz

45. Heilpraktiker Herbsttagung - Bad Kreuznach - 17. September 2022

Was bleibt? Der Heilpraktiker in Coronazeiten!

Eine Fachtagung mit interessanten Vorträgen und einer Ausstellung der naturheilkundlich, medizinisch-technischen Industrie unter Coronabedingungen.

Die traditionelle Heilpraktiker-Herbsttagung wurde erstmalig 1977 in Bad Kreuznach als Fachausstellung exclusiv für praktizierende und zukünftige Kolleginnen und Kollegen aus Rheinland-Pfalz und anliegender Bundesländer durchgeführt.
Bereits damals erfreute sich die Messe großen Zuspruchs der Kollegenschaft.
Es ist ein Wissenstransfer und Erfahrungsaustausch unter Leitung ausgewählter Spitzenreferenten, ein Austausch unter Kolleginnen und Kollegen und ein Vernetzen empirischer Therapien mit aktuellem Knowhow.
Bekannte Firmen der biologischen und medizinisch-technischen Industrie ergänzen den Wissenstransfer.

 

Link - 45. Heilpraktiker Herbsttagung - Bad Kreuznach - 17. September 2022 - Link

 

Zeigen Sie durch Ihre Präsenz, dass unser Beruf jetzt und in Zukunft ein wichtiger Bestandteil unseres Gesundheitssystems ist.
Abrunden können Sie diesen Aufenthalt noch durch einen Besuch in dem beschaulichen, ehemaligen kaiserlichen Kurstädtchen Bad Kreuznach an der Nahe.

Wann: Samstag, 17. September, ab 9.00 Uhr

Wo: Tourist-Information - Haus des Gastes- Kurhausstr. 22-24, 55543 Bad Kreuznach

MTA-Reformgesetz - Heilpraktikerberufsbild- Beitrag vom Bundestagsabgeordneten Alexander Krauß

https://www.facebook.com/daserzimherz/videos/260395838790268/?sfnsn=scwspmo

Sendung am Montag, den 09.10.20: Heilpraktiker- Quacksalber,....

ARD-Sendung gegen Heilpraktiker rauscht bei Zuschauerquote in Keller und entlarvt sich als Lobbyismus

 

https://heilpraktiker-newsblog.de/2020/11/10/ard-sendung-gegen-heilpraktiker-rauscht-bei-zuschauerquote-in-keller-und-entlarvt-sich-als-lobbyismus/

Neue Corona Verordnung für Rheinland-Pfalz

https://corona.rlp.de/de/startseite/

Geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid: Paukenschlag aus Karlsruhe

https://www.aerzteblatt.de/archiv/212866

RBB: Reaktion auf WAhrheit über Homöopathie

Skeptiker lehnen Homöopathie ab

    Die Skeptiker sind eine weltweite Bewegung, die alles in Frage stellt, was nicht wissenschaftlich erwiesen ist. In öffentlichen Aktionen schlucken einige Anhänger massenweise homöopathische Kügelchen, die sie für wirkungslos halten. Sie führen an, dass Homöopathie nicht funktionieren kann, da die Physik kein Erklärungsmodell dafür gefunden hat.

    Aktuelles

    Tatsächlich gibt es bis heute kein physikalisch plausibles Modell, das nachvollziehbar macht, wie homöopathische Substanzen wirken können, wenn sie so weit verdünnt und verschüttelt wurden, dass kein Molekül der Ausgangssubstanz mehr enthalten ist.

    Eine der prominentesten Sprecherinnen der Skeptiker in Deutschland war bis vor kurzem die Ärztin Dr. Natalie Grams. Sie war früher selbst als Homöopathin tätig und wurde dann Sprecherin vom "Informationsnetzwerk Homöopathie", einem Zusammenschluss von Homöopathie-Kritikern. Inzwischen hat sie diesen Posten abgegeben. Grams warnte davor, dass Menschen bei schwerwiegenden Erkrankungen wie Krebs ausschließlich auf Homöopathie setzen und auf wirkungsvolle schulmedizinische Therapien verzichten.

    Aktuelles

    Zur Skeptiker-Bewegung gehören Wissenschaftler, die ernsthaft an inhaltlichen Auseinandersetzungen interessiert sind, aber auch fanatische Hardliner, die Andersdenkende scharf angreifen und im Netz diffamieren. Einige Hinweise dazu finden sich im Schwarzbuch Wikipedia - Mobbing, Diffamierung und Falschinformation in der Online-Enzyklopädie und was jetzt dagegen getan werden muss. 

    Aktuelles

    Nicht nur die Homöopathie, auch die Anthroposophie und die Osteopathie werden von Skeptikern als unwissenschaftliche Methoden kritisiert. Siehe dazu auch den Artikel in der taz über das Jahrestreffen der Skeptiker.

    Aktuelles

    Der Psychologe und Wissenschaftler Prof. Harald Walach, der an der Universität Witten-Herdecke lehrt und sich seit langem mit Methoden der Komplementärmedizin beschäftigt, ist der Ansicht, dass die weltweite Skeptikerbewegung eine internationale Kampagne gegen die Homöopathie initiiert hat. Hintergrund sei eine Art moderner Glaubenskrieg. Da Skeptiker nur materielle Wirkungen anerkennen, würden sie unerklärliche Phänomene wie bei der Homöopathie erbittert bekämpfen. (Zu seiner Website geht es hier.)

    Stand vom 19.05.2020

    Musterbriefe zum Erhalt des Heilpraktikerberufes

    Postanschrift: An das Bundesministerium für Gesundheit 11055 Berlin
    Mail-Anschrift: poststelle@bmg.bund.de

    Betrifft: Aufforderung zur Erhaltung des Berufes der Heilpraktiker/innen
    Sehr geehrter Herr Bundesminister Spahn,

    als mündige Patientin / als mündiger Patient möchte ich auch weiterhin die Wahl haben, ob ich mich mit einer Erkrankung zu einem Arzt / einer Ärztin oder/und zu einer Heilpraktikerin oder einem Heilpraktiker begebe.

    Ich möchte nicht erleben, dass meine Heilpraktikerin / mein Heilpraktiker in nächster Zeit „abgeschafft“ oder bis zur Unkenntlichkeit reglementiert wird. Denn wie der Presse zu entnehmen war, wollen Sie unter anderem auch die Möglichkeit der Abschaffung des Berufes der Heilpraktiker/innen durch ein Rechtsgutachten prüfen lassen.

    Ich möchte nicht erleben, dass mir meine Heilpraktikerin / mein Heilpraktiker demnächst aufgrund von gesetzlichen Einschränkungen zwar helfen könnte, es aber nicht mehr darf.

    Wie viele andere Menschen bin auch ich Zeuge einer beispiellos einseitigen und polemischen Medienkampagne gegen Heilpraktiker/innen in unserem Land geworden, die in keinster Weise meinen Erfahrungen mit der heilpraktischen Naturheilkunde entspricht.

    Deshalb fordere ich Sie auf, die traditionellen Naturheilverfahren, wie z.B. die Homöopathie, TCM/Akupunktur, Pflanzenheilkunde und die vielen weiteren heilpraktiker-typischen Therapiemethoden und deren Ausübung durch Heilpraktiker/innen in Deutschland zu schützen und zu stärken, wie es im Übrigen auch von der WHO (siehe WHO-Strategie für traditionelle Medizin: 2014 -2023) empfohlen wird.

    Mit freundlichem Gruß

    Neue Erkenntnisse von Pathologen nach Autopsien

    www.sueddeutsche.de/politik/coronavirus-covid-19-tote-1.4884154?

    Menschen mit geschädigten Lungen gelten als besonders gefährdet. Erste Obduktionen in Hamburg und Basel deuten aber darauf hin, dass das Coronavirus eher Menschen mit anderen Leiden schwer trifft.
     

    Übertragung auch durch Pupser?

    https://www.swr3.de/aktuell/nachrichten/Australischer-Arzt-beantwortet-Frage-zu-Corona-Uebertragung-durch-Fuerze/-/id=47428/did=5606260/18xdh0a/index.html

    Menschen sollten es vermeiden, in der Nähe anderer zu pupsen, vor allem sollte man das nicht mit nacktem Hintern tun.

    Norman Swan, australischer Arzt

    Welches Ziel soll mit den vom RKI empfohlenen Infektionsschutzmaßnahmen erreicht werden?

    www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html

    Coronavirus!

    Meldepflicht bei Corona-Virus ausgeweitet Seit Samstag, 1. Februar 2020, ist die Meldepflicht für Corona-Viren (2019-nCoV) per Eilverordnung des Bundesgesundheitsministers erweitert worden. Sie gilt jetzt bereits bei begründeten Verdachtsfällen, bislang mussten tatsächliche Corona-Infektionen gemeldet werden. Hier der Wortlaut der Verordnung, die am 31.Januar 2020 verkündet wurde: § 1 Ausdehnung der Meldepflicht (1) Die Pflicht zur namentlichen Meldung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 des IfSG wird auf den Verdacht einer Erkrankung, die Erkrankung sowie den Tod in Bezug auf eine Infektion ausgedehnt, die durch das erstmals im Dezember 2019 in Wuhan/Volksrepublik China aufgetretene neuartige Coronavirus (2019-nCoV) hervorgerufen wird. Dem Gesundheitsamt ist in Abweichung von § 8 Abs. 3 Satz 2 des IfSG die Erkrankung in Bezug auf die in Satz 1 genannte Krankheit auch dann zu melden, wenn der Verdacht bereits gemeldet wurde. Dem Gesundheitsamt ist auch zu melden, wenn sich der Verdacht einer Infektion nach Satz 1 nicht bestätigt. (2) Die Meldung des Verdachts einer Erkrankung in Bezug auf die in Abs. 1 Satz 1 genannte Krankheit hat nur zu erfolgen, wenn der Verdacht nach dem Stand der Wissenschaft sowohl durch das klinische Bild als auch durch einen wahrscheinlichen epidemiologischen Zusammenhang begründet ist. Die vom RobertKoch-Institut auf der Grundlage des § 4 Abs. 2 Nr. 1 des IfSG veröffentlichte Empfehlung zu der in Abs. 1 Satz 1 genannten Krankheit ist zu berücksichtigen. (3) Die Pflicht zur namentlichen Meldung nach § 7 Abs. 1 Satz 1 IfSG wird auf den direkten oder indirekten Nachweis des in Abs. 1 Satz 1 genannten Krankheitserreger ausgedehnt, soweit der Nachweis auf eine akute Infektion hinweist. § 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt am 1. Februar 2021 außer Kraft, sofern nicht mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes verordnet wird. Zur Erinnerung: § 8 Abs. 1 Nr. 8 IfSG bezieht Heilpraktiker in die namentliche Meldepflicht ein, wenn es sich um Krankheiten handelt, die in § 6 Abs. 1 Satz 1 IfSG gelistet sind. Außerdem gilt Behandlungsverbot und auch der direkte oder indirekte Erregernachweis ist untersagt. 03-02-2020 Ursula Hilpert-Mühlig FDH-Präsidentin

    Masernschutzgesetz

    Masernschutzgesetz Kernanliegen des Gesetzes ist es, einen besseren individuellen Schutz insbesondere von vulnerablen Personengruppen sowie einen ausreichenden Gemeinschaftsschutz vor Maserninfektionen zu erreichen. Dazu wird eine Impfpflicht für bestimmte Bevölkerungsgruppen eingeführt. Der Bundestag hat das Gesetz am 14. November 2019 beschlossen, der Bundesrat billigte es am 20. Dezember 2019. Die Impfpflicht soll am 01. März 2020 in Kraft treten. Bis dato (20. Januar 2020) ist das Gesetz noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Erst ab dieser Veröffentlichung ist ein Gesetz gültig, und erst zu diesem Zeitpunkt ist auch der genaue Wortlaut eines Gesetzes ersichtlich. Grundsätzlich ist die angemessene Vorgehensweise, ein Gesetz erst nach seiner Verkündung zu erläutern. Doch inzwischen sind insbesondere in Heilpraktikerkreisen und in bevorzugt von Heilpraktiker*innen gelesenen Newslettern, Zeitschriften etc. derart viele „Berichterstattungen“ und Mutmaßungen unterwegs, dass wir beschlossen haben, aktuell zu einer Versachlichung beizutragen. Nachfolgend sind zur Orientierung die wichtigsten Fragen zum Thema Masern-Impfpflicht in der Heilpraktiker-Praxis zusammengestellt. Betrifft das Masernschutzgesetz auch Heilpraktiker*innen? Ja. Das Gesetz erfasst gemäß § 23 Abs. 3 Infektionsschutzgesetz u.a. Medizinische Einrichtungen Arzt- und Zahnarztpraxen sowie „Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe“. Durch diesen Satz sind auch Praxen von Heilpraktiker*innen erfasst. Der Impfpflicht unterliegen nur in ihrem Beruf tätige Heilpraktiker*innen. Medizinische Praxen: wer ist von der Impfpflicht betroffen? Laut Gesetz betrifft es Praxisinhaber ebenso wie alle Angestellten, Mitarbeiter, Beschäftigte in Gesundheitseinrichtungen. Welche Ausnahmen gibt es? Personen, die vor 1971 geboren sind, da man davon ausgeht, dass bei dieser Personengruppe eine Immunität gegen Masern besteht. Ebenso Personen, die mit einem ärztlichen Attest nachweisen, dass eine Impfung aus gesundheitlichen Gründen kontraindiziert ist, sind darüber hinaus unabhängig vom Jahrgang von der Impfpflicht befreit. Wer ist nachweispflichtig? Verantwortlich für die Einhaltung der Impfpflicht ist laut Gesetz jeweils die „Leitung“ der medizinischen Einrichtung. Praxisinhaber selbst müssen diesen Nachweis nicht aktiv erbringen. Aber die Gesundheitsämter als Kontrolleure der Masern-Impfpflicht können diesen Nachweis jederzeit von ihnen verlangen. Sie sind für die Einhaltung des Infektionsschutzgesetzes zuständig (§ 20 Abs. 12). Sie können jederzeit kontrollieren; dies findet in der Regel stichprobenartig statt. Wie erfolgt der Nachweis? Über den Impfpass oder eine ärztliche Bescheinigung sowie bei Unsicherheit über den eigenen Impfstatus über eine Titer-Bestimmung (Antikörpernachweis im Blut). Praxisinhaber müssen von ihren Angestellten, Assistenten, Praktikanten etc. einen solchen Nachweis einholen, auch vor Neueinstellungen. Es reicht die Vorlage des Impfausweises oder der ärztlichen Bescheinigung aus, die in der Personalakte mit Datum dokumentiert sein sollte. Eine Kopie des Impfausweises oder der ärztlichen Bescheinigung in der Personalakte ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig. Medizinisches Personal, das ab dem 01. März 2020 eingestellt wird, muss bei Einstellung einen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität nachweisen können. Mitarbeiter, die vor dem 01. März 2020 eingestellt wurden, müssen die Immunisierung bis spätestens 31. Juli 2021 nachreichen. Die Nachweispflicht gilt selbst auch für den Praxisinhaber. Wie sollten Praxisinhaber verfahren, wenn sich Mitarbeiter der Impfung verweigern? Bei einer Neueinstellung gilt laut einer Sprecherin des Gesundheitsministeriums ein Beschäftigungsverbot, sofern kein Impfnachweis vorliegt: „Der Praxisinhaber darf in diesem Fall gar nicht mehr einstellen.“ Anders sieht es bei bereits eingestellten Mitarbeiter*innen aus: Da sie gegenüber ihrem Arbeitgeber eine Nachweispflicht haben, müsste der Praxisinhaber in diesem Fall an das Gesundheitsamt melden – andernfalls drohen nicht nur der Person, die sich der Impfung verweigert, sondern auch dem Arbeitgeber Sanktionen. Welche Strafen drohen Praxisinhabern, wenn Impfnachweise fehlen? Einrichtungen, in denen die Impfpflicht gilt, müssen Impfsäumige an das Gesundheitsamt melden. Das entscheidet dann über das weitere Vorgehen und kann – als Höchststrafe, etwa bei konsequenter Verweigerung – bis zu 2500 Euro Bußgeld erheben. Laut Bundesgesundheitsministerium richten sich die Strafen explizit gegen beide Seiten – also sowohl gegen den Praxisinhaber, der Mitarbeiter trotz fehlendem Nachweis nicht meldet, als auch gegen den Impfverweigerer selbst. Wo kann die Impfung durchgeführt werden und wer übernimmt die Kosten? Künftig dürfen alle Ärzt*innen (außer Zahnärzt*innen) impfen. Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen sind, übernehmen üblicherweise die Krankenkassen. Wie sieht es bei Impfstoffen aus? Von der WHO empfohlen gibt es nur Dreifach- und Vierfachimpfstoffe (Masern-Mumps-Röteln oder Masern-Mumps-Röteln-Varizellen). Das stehe nach Ansicht des Bundesgesundheitsministeriums einer Pflicht zur Masernimpfung nicht entgegen und ist auch so im Gesetz vermerkt. Neue Empfehlung der STIKO für „beruflich indizierte MMR-Impfung“ Die Ständige Impfkommission (STIKO) harmonisiert ihre Empfehlungen zum Schutz vor Masern, Mumps, Röteln (MMR) und Varizellen (Epi Bull 2/2020). Dies betrifft auch medizinisches Personal. Bei einer beruflich indizierten MMR-Impfung empfiehlt die STIKO jetzt zwei statt bisher nur eine Impfdosis. Empfohlen wird die Impfung explizit für nach 1970 geborene Personen. Mit Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes ab 01. März 2020 gibt es für die im Bulletin genannten Berufsgruppen, zu denen auch Heilpraktiker*innen gehören, künftig auch eine Pflicht zur Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR). Das Impfschema wird dann entsprechend der STIKOEmpfehlung vereinheitlicht auf eine zweimalige MMR-Impfung. 20.01.2020 Ursula Hilpert-Mühlig FDH-Präsidentin

    ANTRAG DER GRÜNEN ZUR BUNDESDELEGIERTENKONFERENZ IM NOVEMBER IN BIELEFELD GEGEN HOMÖOPATHIE

    ANTRAG DER GRÜNEN ZUR BUNDESDELEGIERTENKONFERENZ IM NOVEMBER IN BIELEFELD GEGEN HOMÖOPATHIE

    44. Bundesdelegiertenkonferenz Bielefeld Eingereicht am 09.09.2019 von Tim Niclas Demisch und 267 weiteren Antragstellenden, davon 80% Männer. ANTRAG DER GRÜNEN ZUR BUNDESDELEGIERTENKONFERENZ IM NOVEMBER IN BIELEFELD GEGEN HOMÖOPATHIE: ECHTER PATIENT*INNENSCHUTZ: BEVORTEILUNG DER HOMÖOPATHIE BEENDEN! Einer der Grundsätze unserer Politik ist es, wissenschaftliche Fakten wahrzunehmen und sie als Grundlage für politische Gestaltung zu nutzen. Dabei soll weder die Wissenschaft die Politik bestimmen, noch soll dies umgekehrt der Fall sein. Aus dieser Grundüberzeugung heraus fordern wir eine Aktualisierung der Grünen Gesundheitspolitik. Wir treten für eine wissenschaftlich fundierte, faktenbasierte und solidarisch finanzierte medizinische Versorgung für alle ein. Die Finanzierung von nachweislich nicht über den Placebo-Effekt hinaus wirksamen Behandlungsmethoden ist mit diesem Grundsatz unvereinbar. Eine aktuell sehr breit diskutierte Behandlungsmethode dieser Art ist die Homöopathie, die sich selbst als eine sogenannte Alternativmedizin einordnet, jedoch nicht mit Naturheilkunde verwechselt werden darf. Sie basiert laut eigener Aussage darauf, „Ähnliches mit Ähnlichem“ zu behandeln, was bedeutet, dass ein Krankheitssymptom mit der Substanz behandelt werden soll, welche das gleiche Symptom bei einer gesunden Person hervorrufen kann. In den meisten Fällen wird diese Substanz zur Herstellung eines Homöopathikums mehrfach unter Zugabe von Wasser oder Alkohol verdünnt und nach jedem Schritt stark geschüttelt (sogenannte Potenzierung). Eine Änderung der Wirksamkeit eines Stoffes durch die sogenannte Potenzierung ist nicht nachweisbar. Die häufigste Darreichungsform der Homöopathie sind sogenannte Globuli, Zuckerkügelchen, die mit dem verdünnten und geschüttelten Mittel besprüht werden. Die Verdünnung ist hierbei so stark, dass Moleküle der Ausgangssubstanz nicht mehr nachgewiesen werden können. Neben den Globuli existieren noch weitere Darreichungsformen in der Homöopathie. Von wissenschaftlicher Seite wurden homöopathische Behandlungsformen sehr ausführlich untersucht: Die fehlende Wirksamkeit homöopathischer Verfahren über den Placebo-Effekt hinaus wurde mehrfach in sehr großen und qualitativ hochwertigen Studien dargelegt. Einige betonen das gesundheitliche Risiko der verspäteten Behandlung durch Symptomverschleppung, wenn Homöopathika bei gefährlichen bzw. chronischen Erkrankungen anstatt eines Medikaments mit pharmazeutischen Wirkstoffen eingenommen werden. Vor dem Hintergrund dieser eindeutig fehlenden Wirksamkeit verwundert es, dass homöopathische Mittel in Deutschland gegenüber Therapien mit nachgewiesener Wirkung bevorteilt werden. Beispielsweise bedürfen Homöopathika gemäß des gültigen Arzneimittelgesetzes keiner Zulassung, sondern lediglich einer relativ simplen Registrierung, damit sie als Arzneimittel in den Verkehr gebracht werden dürfen. Wählen Hersteller*innen von Homöopathika aber trotzdem den Schritt der Zulassung, um Vorteile zu erhalten, bedarf es auch hier nur eines stark vereinfachten Verfahrens ohne wissenschaftlichen Wirkungsnachweis, dem sogenannten Binnenkonsens. Außerdem unterliegen nahezu alle Homöopathika der Apothekenpflicht. Das würde in der Theorie eine Aufklärung über die wissenschaftliche Betrachtung der Homöopathie durch die Apothekerin oder den Apotheker ermöglichen, führt in der Praxis jedoch nur zur Statusaufwertung der Mittel. Zudem verschreiben bzw. verkaufen manche Ärztinnen und Apothekerinnen Homöopathika, ohne auf die empirisch unbelegte Wirkungsweise über den Placebo-Effekt hinaus hinzuweisen oder schlimmstenfalls, ohne von dieser zu wissen. Die homöopathische Branche stellt des Weiteren oftmals die Behauptung auf, ihre Mittel würden auch schwerwiegende Krankheiten heilen. All diese Faktoren tragen zur besagten Statusaufwertung von Homöopathika bei, obwohl diese Heilung wissenschaftlich in sehr großer Ausführlichkeit widerlegt ist. Auch übernimmt die überwältigende Mehrheit der gesetzlichen, solidarisch finanzierten Krankenkassen die Kosten für homöopathische Behandlungen. Versicherte, die eine Krankenkasse wählen wollen, in der sie mit ihren Beiträgen ausschließlich wissenschaftlich plausible Therapien finanzieren, können lediglich zwischen wenigen Kassen mit meist höherem Zusatzbeitrag wählen. Aus diesen Gründen fordern wir, dass die Sonderrechte der Homöopathie und anderer sogenannter besonderer Therapierichtungen durch das Arzneimittelgesetz, das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch und weitere Rechtsvorschriften aufgehoben oder zumindest kritisch überdacht werden. Diese Forderung beinhaltet, die simple Registrierung und die vereinfachte Zulassung von Homöopathika als Arzneimittel durch eine Zulassung mit wissenschaftlicher Betrachtung wie bei Medikamenten mit nachweisbaren Wirkstoffen zu ersetzen und die Erstattung dieser nachgewiesenermaßen nicht über den Placebo-Effekt hinaus wirksamen Behandlungsmethoden durch die Krankenkassen zu beenden. Dies beides soll nach Ablauf einer Frist auch für bereits auf dem Markt befindliche Homöopathika gelten. Außerdem fordern wir hinsichtlich der Homöopathie eine verstärkte Aufklärung der Patient*innen, um diese zu schützen. Homöopathika sollen klar mit den wissenschaftlichen Erkenntnissen zu ihrer Wirkung und mit ihren Inhaltsstoffen deklariert werden, wie es bspw. schon in den Vereinigten Staaten von Amerika der Fall ist. Außerdem sollen Ärztinnen und Apothekerinnen die Patient*innen zur fehlenden Wirkung über den Placebo-Effekt hinaus informieren, bevor sie in der Apotheke ohne ihr Wissen Zuzahlungen zu unwirksamen Mitteln leisten. Ziel unserer Forderungen soll es aber nicht sein, Menschen, die homöopathische Mittel aus freier Entscheidung und mit dem Wissen über die fehlende Evidenzbasis wählen, unnötig zu benachteiligen. Ein Verbot der homöopathischen Behandlung fordern wir ausdrücklich nicht. Vielmehr erkennen wir, dass Placebos in gewissen Bereichen auch sinnvoll eingesetzt werden können – insbesondere in Fällen, in denen wirksame Therapien nicht zur Verfügung stehen. Jedoch müssen auch im Bereich der Placebos für alle Behandlungsmethoden die gleichen gesetzlichen Voraussetzungen und eine dem geringen Aufwand angemessene Preisgestaltung gelten. Unser hiermit bekräftigtes Bekenntnis zu einer auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierenden Gesundheitspolitik schließt die in vielerlei Hinsicht berechtigte Kritik des Gesundheitssystems und dessen Ökonomisierung nicht aus.

    03.10.2018 | Vorsicht - Abzocke Datenschutz!!!

    Vorsicht - Abzocke Datenschutz!!!

    - Datenschutz Abzocke

    30.06.2018 | Der neue Bundesvorstand des FDH`s 2018-2022: Der 3. Vizepräsident

    Der neue Bundesvorstand des FDH`s 2018-2022: Der 3. Vizepräsident

    Franz-Dieter Schmidt, 3. Vizepräsident


    Franz-Dieter Schmidt wurde 1945 geboren. Nach 12jähriger Dienstzeit bei der Bundesmarine begann er eine insgesamt 7 1/2 jährige Ausbildung zum Heilpraktiker. Nach und bereits während der Ausbildung an der damaligen Heilpraktikerfachschule in Hamburg war er als Assistent des Heilpraktikers E.H. Hinrichs in Neumünster tätig. Hier erlernte er alle Therapien in praxi, die später einmal seine Praxis tragen sollten. Seit 1982 betreibt er eine Vollerwerbspraxis in Neumünster.


    Mitglied des Fachverbandes Deutscher Heilpraktiker seit 1982 und seit 1986 Vorstandsmitglied des FDH Landesverbandes Schleswig-Holstein, und dabei besonders für Fachfortbildung, Gutachten und den Prüfungsbeisitz zuständig.


    Von 2001 bis 2013 war Franz-Dieter Schmidt Landesverbandsvorsitzender des Fachverbandes in Schleswig-Holstein.


    Im Juni 2006 wurde er als 3. Vizepräsident des Bundesverbandes mit den berufspolitischen Schwerpunkten, Gebührenverzeichnis sowie Abrechnungsfragen mit den Privatkassen und der Beihilfe, gewählt.

    Im Juni 2010 erfolgte die Wiederwahl zum 3. Vizepräsidenten.


    Hier ist er zuständig für folgende Ressorts: Wettbewerbsrecht, Versicherungen, Bundesbeihilfeordnung, GebüH, Private Krankenversicherungen, Gutachter-Angelegenheiten.


    Auch Ihm wünschen wir starkes Engagement und Biß!

    30.06.2018 | Der neue Bundesvorstand des FDH`s 2018-2022: Der 2. Vizepräsident

    Der neue Bundesvorstand des FDH`s 2018-2022: Der 2. Vizepräsident

    Ingo Kuhlmann, geboren 1968 und aufgewachsen am wunderschönen Chiemsee. Geprägt durch seinen Vater kam er früh mit dem Beruf des Heilpraktikers in Berührung. Anderen Menschen helfen zu können ist für Ihn eine Lebensaufgabe. Der Natur verbunden versucht er so viele Heilmöglichkeiten wie möglich aus der Natur zu gewinnen. Getreu seinem Motto: So viel Naturheilkunde wie möglich, so wenig Schulmedizin wie nötig.

    Kinderosteopatie, Heilpraktikerakademie Bayern
    Qualifizierende Fortbildung Osteropatie, Heilpraktikerakademie Bayern
    Qualifizierende Fortbildung Neuralterapie
    Ausbildung Mykotherapie, Anam Cara Akademie
    Ausbildung Bowen-Therapie, International School of Bowen Therapie
    Ausbildung naturheilkundliche Onkologie, SynMed Institut, Berlin
    Praxiseröffnung in Übersee
    Assistenz in der Praxis Norbert Seidl, München
    Praktisches Jahr in der väterlichen Praxis
    Ausbildung zum Heilpraktiker an der Berufsfachschule für Naturheilweisen Josef Angerer, München
    Berufsständisches Engagement.

    seit 2002
    Vorstand des Heilpraktikerverband Bayern e.V. München
    Mitglied der Gebühren- und Gutachterkommission des Dachverband Deutscher Heilpraktiker (DDH)
    Mitglied des gemeinsamen Gutachterausschusses der Regierung für den Vollzug des Heilpraktikergesetzes, Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
    Fachdozent im Ambulatorium der Berufsfachschule für Naturheilwesen, Josef Angerer, München Mitgliedschaften. ACON e.v., Arbeitsgemeinschaft für Chiropraktik/Osteopathie und Neuraltherapie Deutscher Heilpraktiker e.V., 53489 Sinzig Heilpraktikerverband Bayern e.v., Baumkirchner Straße 20,81673 München
    Internationale Gesellschaft für Oxyvenierungstherapie e.V., Lesumstoteler Str. 65, 27721 Ritterhude DACT, Deutsche Akademie für EDTA-Chelat-Therapie e.v., 77933 Lahr

    Wir wünschen Ihm, dass er seinen Platz im "alten-neuen" Vorstand findet!

    30.06.2018 | Der neue Bundesvorstand des FDH`s 2018-2022: Die Vizepräsidenten

    Der neue Bundesvorstand des FDH`s 2018-2022: Die Vizepräsidenten

    Arne Krüger, 1. Vizepräsident

    Arne Krüger wurde 1962 in Berlin-Neukölln geboren.

    Er studierte von 1982 - 1989 Tiermedizin an der Freien Universität Berlin mit dem Abschluss als Tierarzt. 1987 begann er seine Dozententätigkeit an der Samuel-Hahnemann-Schule (ehm. Heilpraktikerfachschule Berlin) in Berlin-Charlottenburg. Seit 1988 ist Arne Krüger Heilpraktiker und Mitglied im Fachverband Deutscher Heilpraktiker.

    Seit 1989 ist er stellv. Schulleiter der verbandseigenen Samuel-Hahnemann-Schule in Berlin. Seit 1991 arbeitet er auch als Tierarzt mit dem Schwerpunkt Homöopathie.

    Seit 1990 ist er Vorstandsmitglied und seit 1993 1. Vorsitzender des Landesverband Berlin-Brandenburg im Fachverband Deutscher Heilpraktiker. SSeit 1991 ist er auch 2. Vorsitzender und Geschäftsführer der Arthur Lutze Gesellschaft zur Förderung der Homöopathie und Naturheilkunde in den neuen Bundesländern und Berlin e.V.

    Im Jahr 2002 wurde Arne Krüger zum 2. Vizepräsident des Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V. gewählt und 2006 in diesem Amt bestätigt.

    Seit 2003 ist er stellv. Sprecher der Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker und ebenfalls seit 2003 auch 1. Vorsitzender der Stiftung Deutscher Heilpraktiker.

    Beim Bundesministerium für Gesundheit ist Arne Krüger seit 2005 stellv. Mitglied im Sachverständigen-Ausschuss für Apothekenpflicht und stellv. Mitglied der Kommissionen D (Homöopathie) und E (Phytotherapie).

    Seit 2008 ist er stellv. Mitglied des Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht.

    Seit 2009 ist er Mitglied der Zulassungskommission D für homöopathische Arzneimittel.

    Arne Krüger ist verheiratet und Vater von zwei Kindern.

    Auch Ihm wünschen wir weiterhin frohes Schaffen!!

    30.06.2018 | Der neue Bundesvorstand des FDH`s 2018-2022: Die Präsidentin!

    Der neue Bundesvorstand des FDH`s 2018-2022: Die Präsidentin!

    Der neue Bundesvorstand 2018-2022


    Ursula Hilpert-Mühlig studierte Sozialpädagogik und Psychologie mit Abschluss und Diplom. Therapeutische Tätigkeit in stationärer und rehabilitativer Behandlung polytoxikomaner Jugendlicher.

    Absolventin der dreijährigen Heilpraktiker-Berufsfachschule "Josef Angerer" in München. 1985 Zulassung als Heilpraktikerin; seit dieser Zeit Mitglied im FDH sowie in eigener Vollerwerbspraxis tätig.

    Seit 1991 Dozentin der Josef-Angerer-Schule, und von 1994 bis zu ihrem Übertritt in den Vorstand des Heilpraktikerverbandes Bayern auch Schulleiterin. Für die Schule errang sie in dieser Zeit den Status einer staatlich als Berufsfachschule zugelassenen Ausbildungsstätte für Naturheilweisen.

    Seit 2000 im Vorstand des mitgliederstärksten FDH-Landesverbandes (Bayern), zunächst als stellvertretende Vorsitzende und ab 2003 als Vorsitzende.

    Durch ihr berufspolitisches Engagement konnte sie für den Berufsstand wesentliche Positionen erringen:

    ständige Mitgliedschaft im Gutachterausschuss zum Vollzug des HPG, Mitgliedschaft der Heilpraktiker in der Landeszentrale für Gesundheit, einem Netzwerk der im Gesundheitswesen tätigen Organisationen Heilpraktiker als Vollmitglied im Gesundheitsbeirat der Landeshauptstadt München, in der deutschlandweit die meisten Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker niedergelassen sind gesetzlich legitimierte Vertretung der Heilpraktikerschaft im Landesgesundheitsrat des Freistaates Bayern (damit ist der Heilpraktikerberuf erstmalig rechtlich gleichwertig mit staatlich geregelten Heilberufen in die gesundheitspolitische Beratung einer Regierung einbezogen). Weiterhin ist sie Mitglied im Sachverständigenausschuss für Apothekenpflicht beim Bundesministerium für Gesundheit. Ihr Engagement gilt neben der Sicherung des Berufstandes auch dem Erhalt und der Verankerung naturheilkundlicher und komplementärmedizinischer Verfahren in Europa.

    Sie ist u.a. im Sounding Board Alternativmedizin Schweiz vertreten, unterhält Kontakte mit der Akademie für Traditionelle Europäische Medizin Österreich und betreut in Italien einen Arbeitskreis für Biochemie nach Dr. Schüßler. Sie ist Autorin in Fachzeitschriften, Mitautorin „Naturheilpraxis Heute", „Handbuch Naturheilpraxis", „Leitfaden zur biochemischen Verordnung" sowie Fachgutachterin bei „Sanfte Medizin".

    Im Bundesverband betreut sie schwerpunktmäßig die Ressorts Berufsordnung, Berufs- und Gesundheitsrecht sowie Öffentlichkeitsarbeit.

    Seit dem 30.06.2018 Präsidentin des Fachverbandes deutscher Heilpraktiker.

    Ursula Hilpert-Mühlig ist verheiratet und wohnt in München.

    Wir wünschen Ihr starkes Engagement, Kraft und Durchhaltevermögen für die nächsten Jahre.

    13.04.2018 | Anklage gegen Heilpraktiker aus Brüggen-Bracht

    Anklage gegen Heilpraktiker aus Brüggen-Bracht

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    zu Ihrer Information: nun ist gegen den Heilpraktiker aus Brüggen-Bracht die Anklage erhoben worden. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm fahrlässige Tötung in drei Fällen und Verstoß gegen das AMG in vier Fällen vor. Hier ein Link zu einer der berichterstattenden Zeitungen aus der Region.

     

    Zeitungsartikel:
    -Tod nach alternativer Krebstherapie: Heilpraktiker angeklagt

    13.03.2018 | Die neue Datenschutz-Grundverordnung

    Die neue Datenschutz-Grundverordnung

    Die neue Datenschutz-Grundverordnung ist für jede Praxis individuell zu lösen. Unser Bundesvorstand hat deshalb einen Experten zu Rate gezogen, der für unsere Praxen das entsprechende Handling ausarbeitet und online - Informationen zur Verfügung stellt. 

    Gerne können Sie auch auf die Homepage des Bundesverbandes gehen (www.heilpraktiker.org), unter NEWS gibt es Informationen.

    01.03.2018 | Umfrage : Wieviel Patienten kommen krank zur Arbeit?

    Umfrage: Wieviel Patienten kommen krank zur Arbeit?

    - HP-Forum Krank zur Arbeit

    16.02.2018 | Der typische Heilpraktiker? Umfrage von der Stiftung Deutsche Heilpraktiker ( FDH,UDH, VDH)

    Der typische Heilpraktiker? Umfrage von der Stiftung Deutsche Heilpraktiker ( FDH,UDH, VDH)

    Sie sind seit heute abend online auf unserer Homepage www.heilpraktiker.org  unter dem roten Signalpunkt „Aktuelle Infos“  zu finden
    und werden morgen auch auf Facebook erscheinen.

    10.02.2018 | Stellungnahme zur Ärztekritik

    31.01.2018 | Ablehnung Erstattung von phytotherapeutischen oder homöopathischen Arzneimittel durch die private Krankenkassen

    Ablehnung Erstattung von phytotherapeutischen oder homöopathischen Arzneimittel durch die private Krankenkassen

    - BGH Wissenschaftlichkeit

    08.11.2017 | Aktuelle Interviews zum Münsteraner Memorandum

    Aktuelle Interviews zum Münsteraner Memorandum

    Aktuelle Interviews unseres Verbandes zum Thema Heilpraktiker und Münsteraner Memorandum:

    -Vortrag
    -Vortrag Krüger
    -Interview Wilms auf den Heilprakikertagen

    27.08.2017 | Weitere Stellungsnahme zum "Münsteraner Experten Kreis"

    Weitere Stellungsnahme zum "Münsteraner Experten Kreis"

    Interview von Herrn Wilms

    - Interview mit unserem Präsidenten Herr Wilms

    21.08.2017 | Stellungnahme des FDH zum Münsteraner Memorandum